Baugutachter Waldkappel
Hans-Peter Möller
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Sportplatz 637284 Waldkappel
Tel: 05656 999 90 50
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Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger Schimmelpilzbefall in Innenräumen mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gutachter für das Stuckateurhandwerk, Verputz und Trockenbau mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Maler- und Lackierermeister
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Waldkappel steht Ihnen Herr Hans-Peter Möller als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hans-Peter Möller kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Waldkappel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Waldkappel kommen bzw. sich nicht in Waldkappel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Waldkappel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Waldkappel liegt im im Südwesten des Werra-Meißner-Kreises im Tal der Wehre und der Schemmer in einer reichgegliederten Mittelgebirgslandschaft. Sie wird umrahmt von den bewaldeten Höhenzügen und Bergen Alpstein (398 m) Stölzinger Gebirge (470 m), Eisberg (583 m) und dem Hohen Meißner (750 m).
In den Jahren 1972 bis 1974 erhielt die Stadt Waldkappel ihre jetzige Ausdehnung mit der Eingliederung der bis dahin selbstständigen Gemeinden Bischhausen, Burghöfen, Eltmannsee, Friemen, Gehau, Harmuthsachsen, Hasselbach, Hetzerode, Kirchhosbach, Mäckelsdorf, Rechtebach, Rodebach, Schemmern und Stolzhausen.